Hier finden sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle, auch künftigen vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der BlackStone Werbetechnik GmbH und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich, schriftlich und auf den Einzelfall beschränkt andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen  Geschäftsbedingungen geltend zu machen.
2. Vorarbeiten
Eine erste Besprechung ist für den Kunden kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Vom Kunden gewünschte weitere Besprechungen, Gestaltungen oder Datenbearbeitungen vor Abschluss eines Ausführungs-Auftrages sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand verrechnet.
3. Offerten
Wir offerieren ausschliesslich freibleibend. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Einzelangaben und/oder –regelungen in unseren Auftragsbestätigungen gehen den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor. Jede Ergänzung oder Änderung des Auftrages durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie Kosten für Verpackung/Versand als auch Material- und Nebenkosten, wie Papier, Datenträger, Datenbearbeitung, Reisespesen, Werkzeuge, Maschinen, Telefonkosten und dgl. oder den entsprechenden Pauschalen. Alle bestätigten Preise basieren auf den am Tag der Bestätigung uns bekannten Markt-, Steuer- und Währungsverhältnissen. Wir behalten uns entsprechende Preiserhöhungen infolge einer Verschlechterung der Markt-, Steuer und Währungsverhältnisse bis zum Zeitpunkt der Auslieferung ausdrücklich vor. Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückbehalten sowie mit Gegenansprüchen verrechnen, es sei denn, diese sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
5. Daten, Werkzeuge
Notwendige Daten- und Vorlagen-Korrekturen werden dem Kunden möglichst vorher mitgeteilt und nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden gewünschte Autor-Korrekturen sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden separat verrechnet. Die von der BlackStone GmbH erstellten Arbeitsunterlagen, Daten, Filme, Werkzeuge etc. bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Die Daten werden von uns archiviert und gesichert, es kann dafür aber keine Garantie übernommen werden.
6. Skizzen, Grafikausarbeitung, Vorschläge und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Grafikausarbeitungen, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen, Beratungsgespräche, Offertenausarbeitungen.
Vorschläge, Gestaltungen, Logos, Grafiken, sind nicht in der Offerte enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.
7. Montagen
Die Montagen werden nach Aufwand verrechnet. Nebenkosten wie Skyworker, Gerüst oder Fundamente gehen zu Lasten des Kunden. Die Einholung eines statischen Gutachtens (sofern es die Art und Grösse einer Installation erfordert) ist Sache des Kunden. Das Einholen ev. Notwendiger Bewilligungen erfolgt bauseits. Bei angelieferten Materialien oder bauseitigen Untergründen kann aus technischen Gründen keine Garantie bspw. auf Haftung (Nicht-Ablösen) gegeben werden. Erfolgt die Montage, Ummontage oder Änderung durch den Kunden oder Dritte, erlischt jegliche Garantie. Ein durch den Kunden oder Dritte verursachter (abgebrochener) Montageversuch wird verrechnet.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vom Kunden innert 10 Tagen ab Fakturadatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Es kann jederzeit (auch nach Auftragsannahme) Vorauszahlung, Barzahlung oder Nachnahme verlangt werden. Ist der Rechnungsbetrag nicht am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eingegangen, tritt der Zahlungsverzug automatisch und ohne weitere Inverzugsetzung ein. Danach stellen wir dem Kunden einen Verzugszins
von 9 % in Rechnung. Der Kunde kann Zahlungen aufgrund von Beanstandungen nicht zurückbehalten oder verrechnen. Mehrere Auftraggeber oder Vermittler haften als Solidarschuldner. Wird ein erteilter Auftrag durch den Kunden reduziert oder annulliert, hat die BlackStone GmbH das Recht auf Entschädigung nach Aufwand, jedoch auf mindestens
zwei Drittel des vollen Preises.
9. Kontroll- und Prüfdokumente / „Gut zum Druck“
Der Kunde ist verpflichtet, sollten vor der Endfertigung zugestellte Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Kopien, Dateien usw.) vorhanden sein, diese in jedem Fall unverzüglich auf Fehler zu überprüfen, mit dem „Gut zum Druck“ und allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Bei Stillschweigen auf eine seitens der BlackStone GmbH übermittelten Bestätigung gilt diese als innert
der durch die Notwendigkeit der Auftragsabwicklung bestimmten oder einer ausdrücklich gesetzten Frist als genehmigt. Die BlackStone GmbH haftet nicht für vom Kunden übersehene Mängel. Telefonisch oder per Mail aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden umgehend schriftlich per Fax oder Briefweg bestätigt werden; ansonsten können keine Rechtswirkungen abgeleitet werden.
10. Verantwortlichkeit für Druckinhalte & Grafikinhalte
Die Reproduktion, der Druck und die Beschriftungen aller vom Kunden der BlackStone Werbetechnik GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, wie Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung
auf sich nimmt. Die BlackStone GmbH ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Schreibfehlern, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die BlackStone Werbetechnik GmbH gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
11. Qualität
Wir fertigen grundsätzlich mit hoher Ausführungsqualität. Technisch bedingte und branchenübliche Toleranzen, Grössen, Paneelierungen (Zusammensetzungen), Farbwiedergabe oder UV-Beständigkeit berechtigen nicht zur Beanstandung. Fehler, welche durch telefonische oder handschriftliche Angaben, durch Nicht-Unterzeichnung des GzA (bspw.aus Zeitgründen) oder durch nicht standardmässig verwendbare angelieferte Daten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
12. Lieferung, Lagerung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Befindet sich der Kunde mit der Annahme in Verzug oder wünscht eine Einlagerung, geschieht dies ebenfalls auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Eine fertiggestellte Ware, welche nicht ausgeliefert oder montiert werden kann, kann jederzeit verrechnet werden.
13. Lieferfrist
Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Kunden soweit wie möglich entgegenzukommen. Wir können jedoch die Lieferfristen nicht garantieren. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Kunden ausgeschlossen. Der Beginn der Lieferfrist setzt die Klarstellung aller technischen Details durch den Kunden sowie gegebenenfalls richtige und rechtzeitige Selbstlieferung voraus. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Ist der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungen im Rückstand, so sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen vorgängige Bezahlung oder Sicherstellung auszuführen.
14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum der BlackStone GmbH. Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Ware erfolgen. Die BlackStone GmbH kann das Eigentum im Eigentumsregister nachhinein eintragen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an die BlackStone GmbH ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
15. Lieferverpflichtung / Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle von uns nicht beeinflussbaren Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Bei Vorliegen solcher Umstände verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses. Wir sind aber auch berechtigt, Aufträge entschädigungslos ganz oder teilweise zu annullieren, wenn höhere Gewalt, sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder unterwegs, deren Erfüllung ganz oder teilweise verunmöglicht. Wir sind in jedem Fall berechtigt, unsere Lieferverpflichtung durch Teillieferungen zu erfüllen.
16. Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 15% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 25% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
17. Gewährleistung / Haftung
Sämtliche Lieferungen sind nach Empfang unverzüglich zu kontrollieren. Allfällige Beanstandungen sind uns sofort telefonisch und mit schriftlicher Bestätigung eingeschrieben per Post innert 3 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Ansonst gilt die Lieferung als angenommen. Bei einer Übergabe, Abholung oder Unterschrift auf den Lieferschein, gilt die Lieferung als angenommen. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Empfang der Ware erlischt die Gewährleistung für versteckte Mängel in jedem Fall, auch wenn solche Mängel erst später entdeckt werden. Nach Eingang der rechtzeitig erfolgten Mängelrüge behalten wir uns vor, den mitgeteilten Mangel durch eigene Mitarbeiter oder Experten unserer Wahl überprüfen zu lassen. Anerkennen wir einen rechtzeitig gerügten Mangel,so verpflichten wir uns allein und ausschliesslich, den Mangel nach unserer Wahl durch
Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift zu beheben, bzw. abzugelten. Für Materialeigenschaften, Masshaltigkeit und Farbgebung sind unsere Qualitätsrichtlinien massgebend. Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, es sei denn, dass sie so gross sind, dass das Aussehen der Ware erheblich und unzumutbar verschlechtert wird. Änderungen in Bezug auf Farbe, Materialzusammensetzung und Masse bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Qualität keine Verschlechterung erfährt.
18. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Jede über Ziffer 17 hinausgehende Gewährleistung oder Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Damit wird insbesondere jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung, Transport oder Behandlung, auf Überbeanspruchung oder ungeeignete Verwendung zurückzuführen sind, für Instruktions- und/oder Entwicklungsfehler, für jegliche Angaben, Äusserungen oder Stellungnahmen unseres Verkaufspersonals in Verkaufsgesprächen sowie für Personen-, Sachoder Vermögensschäden, die auf Fehler oder Mängel bzw. direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind. Für gewährleistungspflichtige Mängel schliessen wir jeden über eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung hinausgehenden Anspruch aus, insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz für direkten
oder indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschaden. Werden die gewährleistungspflichtigen Mängel nicht innert den in Ziffer 17 Absatz 1 vereinbarten Prüfungs- und Rügefristen entdeckt und angezeigt, so gilt die Lieferung als genehmigt.
19. Sonderanfertigungen
Für Waren, die nach besonderen Vorschlägen, Entwürfen oder Zeichnungen des Kunden geliefert werden, beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die Ware diesen Unterlagen entsprechend hergestellt und geliefert worden sind. Für die Eignung zu den vom Kunden gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Wir empfehlen dem Kunden deshalb, Zeichnungen auf ihre Richtigkeit und allfällige Muster gründlich auf ihre Gebrauchseignung zu prüfen. Muster, die speziell angefertigt werden müssen, werden – auch wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird – verrechnet.
20. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor. Die Änderung wird dem Kunden schriftlich angezeigt und gilt ohne Widerspruch innert 14 Tagen als akzeptiert.
21. Standgelder / Entladezeit an Bestimmung
Wird die Entladezeit von 2 Stunden am Bestimmungsort überschritten, so werden diese
dem Kunden in Rechnung gestellt. Kosten pro Stunde CHF 105.00
22. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Geschäftssitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.

BlackStone Werbetechnik GmbH
Luzern, Januar 2007